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Beim Werkvertrag handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag, welcher den gegenseitigen Austausch von Leistungen beinhaltet. Dabei steht die Verpflichtung des Bestellers, bei der Abnahme der Werkleistung die vereinbarte Vergütung zu entrichten, der Verpflichtung des Unternehmers gegenüber, das versprochene Werk herzustellen. Wir klären in diesem Artikel die 10 häufigsten Fragen rund um das Thema Werkvertrag – einfach und deutlich erklärt.
In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Regelungen für den Subunternehmervertrag, da Subunternehmerverträge überwiegend Werkverträge sind. In Ausnahmefällen kann es sich dabei aber auch um Dienstverträge handeln.
Der Subunternehmer verpflichtet sich mit einem abgeschlossenen Werkvertrag zur Fertigstellung/Herstellung eines Werkes. Im Gegenzug zahlt ihm der Kunde eine Vergütung. Der Vertrag besteht zwischen Subunternehmer und Generalunternehmer/Hauptunternehmer. Das bedeutet, dass nicht der Auftraggeber den Subunternehmer anwirbt, sondern dessen Vertragspartner. Aus diesem Grund stehen der Auftraggeber und der Subunternehmer nicht in direkten Zusammenhang.
Im Subunternehmervertrag werden deswegen die Pflichten des Generalunternehmers gegenüber dem Auftraggeber angegeben, denn diese gehen selbstverständlich direkt auf die Pflichten des Subunternehmers über. In diesem Vertrag ist dann festgelegt, welche Arbeitsleistung der Subunternehmer in Eigenverantwortung zu erfüllen hat.
Ein Werkvertrag sollte folgende Punkte beinhalten:
Sollte der Auftraggeber das ausführende Unternehmen kündigen, ist dieser dazu verpflichtet, trotzdem die vereinbarte Vergütung abzüglich der Aufwendungen zu bezahlen. Im Vertrag sollte dies auch vereinbart worden sein.
Der Werklohn ist die Vergütung, die der Auftraggeber dem beauftragten Unternehmen für die Herstellung des Werks zahlt. Dabei basiert die Höhe des Werklohns allein auf der Vereinbarung der beiden Parteien. Haben die beiden Parteien keinen Werklohn festgelegt und besteht eine Taxe, wird die taxmäßige Vergütung fällig. Wenn keine Taxe besteht, gilt gem. § 632 BGB die übliche Vergütung.
Auf unserem Blog finden Sie Aktuelles und Informationen rund um den internationalen Einsatz von Montagepersonal und die Arbeit, die wir jeden Tag vollbringen.