Mit unserem interaktiven Formular können Sie mit wenigen Klicks ihre individuelle Anfrage für Ihr Vorhaben stellen.
Mit unserem interaktiven Formular können Sie mit wenigen Klicks ihre individuelle Anfrage für Ihr Vorhaben stellen.
Framotec Nürnberg
Framotec Hannover
Mit unserem interaktiven Formular können Sie mit wenigen Klicks ihre individuelle Anfrage für Ihr Vorhaben stellen.
Framotec Nürnberg
Framotec Hannover
Mit unserem interaktiven Formular können Sie mit wenigen Klicks ihre individuelle Anfrage für Ihr Vorhaben stellen.
Mit unserem interaktiven Formular können Sie mit wenigen Klicks ihre individuelle Anfrage für Ihr Vorhaben stellen.
Mit unserem interaktiven Formular können Sie mit wenigen Klicks ihre individuelle Anfrage für Ihr Vorhaben stellen.
Mit unserem interaktiven Formular können Sie mit wenigen Klicks ihre individuelle Anfrage für Ihr Vorhaben stellen.
Framotec Nürnberg
Framotec Hannover
Mit unserem interaktiven Formular können Sie mit wenigen Klicks ihre individuelle Anfrage für Ihr Vorhaben stellen.
Framotec Nürnberg
Framotec Hannover
Mit unserem interaktiven Formular können Sie mit wenigen Klicks ihre individuelle Anfrage für Ihr Vorhaben stellen.
Mit unserem interaktiven Formular können Sie mit wenigen Klicks ihre individuelle Anfrage für Ihr Vorhaben stellen.
Für eine Entsendung von Mitarbeitern nach China wird prinzipiell nur ein Entsendungsvertrag benötigt. Dieser wird zum Beispiel zwischen einem deutschen Mutterunternehmen, seinem Tochterunternehmen und dem Mitarbeiter geschlossen. Er umfasst Regelungen bezüglich des Einsatzortes oder der Tätigkeit des Mitarbeiters. Angaben zu Zulagen sowie Zuschüssen sollten ebenfalls festgelegt werden. Ein Arbeitsvertrag besteht in dem Fall nur zwischen dem entsendeten Mitarbeiter und dem deutschem Mutterunternehmen.
Allerdings verlangen die chinesischen Behörden vielerorts, dass bei der Beantragung von Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis ein lokaler chinesischer Arbeitsvertrag vorgelegt wird. Deutsche Arbeitnehmer haben dementsprechend häufig sowohl einen Entsendungsvertrag als auch einen chinesischen Arbeitsvertrag. Da letzterer chinesischem Recht unterliegt, ist es ratsam eine fachkundige Person hinzuzuziehen.
Arbeitnehmer in China können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Innerhalb von Probezeiten beläuft sich diese Frist sogar nur auf drei Tage. Die Dauer der Probezeit richtet sich dabei nach der Befristung des Vertrages. Ist dieser unbefristet oder für mindestens drei Jahre gültig, so beträgt sie sechs Monate und ansonsten drei Monate. Der Arbeitgeber hingegen, kann eine Kündigung nur unter Angabe von bestimmten Gründen durchführen. Darunter zählen etwa eine Erkrankung des Arbeitnehmers, welche eine Verrichtung der Arbeit auch in Zukunft unmöglich macht oder mangelhafte Leistungserbringung trotz ausreichender Instruktionen. Die Kündigungsfrist beträgt dann 30 Tage. Alternativ kann der Arbeitgeber auch einen Monatslohn auszahlen und damit die Frist verkürzen. Vom Gesetz abweichende Fristen können von beiden Parteien vertraglich vereinbart werden.
Die Sozialversicherung in China umfasst Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Berufsunfall- und Mutterschaftsversicherung. Zwischen Deutschland und China besteht ein Sozialversicherungsabkommen, welches allerdings nur die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung umfasst. Die Befreiung für diese Beiträge kann beim GKV-Spitzenverband beantragt werden. Für die anderen Zweige der chinesischen Sozialversicherung sind dagegen Beiträge fällig. Internationale Krankenversicherungen werden wie eine Zusatzversicherung behandelt und ermöglichen keine Befreiung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Neben dem Sozialversicherungsabkommen haben Deutschland und China auch ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Deutsche Arbeitnehmer sind in China von der Einkommenssteuerpflicht befreit, wenn ihr Einsatz weniger als 183 Tage innerhalb eines Jahres dauert und das Gehalt aus Deutschland bezogen wird. Kommt ein chinesisches Unternehmen für die Lohnkosten auf, so ist das Einkommen für den Arbeitnehmer steuerpflichtig. Verschiedenste Formen von Bonuszahlungen, Zulagen und Zuschüsse werden auch als steuerpflichtige Einnahmen gewertet.
Werden Arbeitnehmer eines deutschen Mutterunternehmens nach China zu einem Tochterunternehmen entsendet, so kann dies von dem chinesischen Finanzamt als die Gründung einer Betriebsstätte in China, neben dem bereits existierendem Tochterunternehmen, gewertet werden. Daraus resultiert, dass Gebühren, die von dem deutschen Mutterunternehmen an das chinesische Tochterunternehmen weiterberechnet werden, zusätzlich versteuert werden müssen. Bei ausbleibender Weiterberechnung wird die Gefahr einer versehentlichen Betriebsstättengründung reduziert. Das geringste Risiko besteht, wenn der zu entsendende Arbeitnehmer direkt über einen chinesischen Arbeitsvertrag bei dem chinesischen Tochterunternehmen angestellt wird und kein Entsendungsvertrag abgeschlossen wird.
Bei der Entsendung von Mitarbeitern nach China sind einige Vorschriften und Regelungen einzuhalten. Verstöße können mit schweren Strafen, im schlimmsten Fall bis hin zu hohen Geldstrafen und Freiheitsentzug, geahndet werden. Infolgedessen muss ein Einsatz gut geplant werden. Wir empfehlen eine Beratung durch fachkundige Experten auf diesem Gebiet.
Auf unserem Blog finden Sie Aktuelles und Informationen rund um den internationalen Einsatz von Montagepersonal und die Arbeit, die wir jeden Tag vollbringen.